Warum Leiharbeit besser geregelt werden muss

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Die Zahl der Leiharbeiter in Deutschland steigt: Rund eine Million Menschen arbei­ten in die­ser Art pre­kä­rer Beschäftigung, die viele Nachteile hat. Und zwar nicht nur für die Betroffenen, son­dern auch für die deut­sche Wirtschaft und die deut­schen Steuerzahler. Die IG Metall hat in ihren Branchen schon einige Verbesserungen erreicht. Sie kann aber nicht alles über tarif­li­che und betrieb­li­che Maßnahmen ret­ten, was die Politik ver­säumt. Daher geht es um eine stär­kere gesetz­li­che Regulierung für das Ziel „Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“. Argumente, die auch auf dem Kurswechsel-Kongress dis­ku­tiert werden.


Leiharbeit ist ungerecht

  •  Leiharbeiter ver­die­nen weni­ger als Festangestellte. Auch, wenn sie genau die glei­che Arbeit machen. Vollzeitbeschäftigte in einer regu­lä­ren Arbeit ver­die­nen im Durchschnitt 2.702 Euro, Leiharbeiter im Durchschnitt nur 1.419 Euro (2010). Oft sind Leiharbeiter auf staat­li­che Unterstützung angewiesen.
  •  Die nied­ri­gen Löhne der Leiharbeiter wer­den auch dazu füh­ren, dass viele von Altersarmut betrof­fen sein wer­den. Auch dann muss wie­der die öffent­li­che Unterstützung greifen.

Leiharbeit macht krank

  • Die Krankenkassen mel­den, dass Leiharbeitnehmer öfter krank wer­den als Menschen in einem siche­ren und regu­lä­ren Arbeitsverhältnis. Die Techniker Krankenkasse hat zum Beispiel für 2010 ermit­telt, dass sie durch­schnitt­lich 3,5 Tage mehr krank arbeits­un­fä­hig sind. Und dies ist nur die Statistik der gemel­de­ten Krankschreibungen. Leiharbeiter ste­hen unter gro­ßem Druck, bei einem Einsatz „alles zu geben“ und gehen oft krank zur Arbeit.
  • Leiharbeiter bekom­men in so man­chem Einsatzbetrieb nur eine man­gel­hafte Sicherheits-Einweisung. Das Risiko für Arbeitsunfälle steigt.
  • Leiharbeiter gehö­ren nir­gendwo rich­tig dazu. Sie emp­fin­den sich häu­fig als „Kollegen zwei­ter Klasse“, die die glei­che Arbeit machen, aber weni­ger Rechte haben. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung belegt, dass Leiharbeiter sich weni­ger gut in die Gesellschaft inte­griert füh­len. Die psy­chi­sche Belastung ist groß.
  • Die durch kör­per­li­che und psy­chi­sche Krankheiten ent­ste­hen­den Kosten trägt dann das soli­da­ri­sche Gesundheitssystem.

Leiharbeit bie­tet keine Sicherheit

  • Fast die Hälfte der Leiharbeitsverträge endet spä­tes­tens nach drei Monaten. Das heißt, dass Leiharbeitsfirmen gerne befris­tete Verträge ent­spre­chend der Einsatzzeiten schlie­ßen, und damit das Geschäftsrisiko an die Arbeitnehmer abge­ben. Und letzt­end­lich die finan­zi­elle Absicherung an die Allgemeinheit: Denn wer sei­nen Leiharbeitsjob ver­liert, braucht staat­li­che Unterstützung.
  • Befürworter von Leiharbeit behaup­ten, dass Leihbeschäftigte die Chance bekom­men, in einen Betrieb dau­er­haft über­nom­men zu wer­den. Dieser „Klebeeffekt“ funk­tio­niert sel­ten: Nur sie­ben Prozent der vor­mals Arbeitslosen schaf­fen über Leiharbeit den Sprung in regu­läre Arbeit. Für Unternehmen gibt es auch kei­nen Anreiz zur Über­nahme, solange sie Leiharbeiter schlech­ter bezah­len kön­nen als Stammbeschäftigte.

Leiharbeit scha­det der Wettbewerbsfähigkeit

  • Ständig in hohem Tempo fluk­tu­ie­rende Belegschaften dämp­fen Qualität, Innovation und Produktionszeiten. Denn gute Qualifikation und Erfahrungswissen sind ein wich­ti­ger Erfolgsfaktor auch bei un- und ange­lern­ten Fachkräften mit lan­ger Betriebszugehörigkeit. Die Entscheidung dau­er­haft Leiharbeiter ein­zu­set­zen, kann sich daher rasch als stra­te­gi­scher Fehler erwei­sen, wenn zum Beispiel Montagekompetenz ver­lo­ren geht. Qualitätsproduktion und funk­tio­nale Flexibilität ver­tra­gen sich eben schlecht mit kur­zen Anlern- und Einarbeitungszeiten, hoher Fluktuation und infol­ge­des­sen nicht sel­ten unmo­ti­vier­tem Personal.

Leiharbeit ver­hin­dert Perspektiven

  • Leiharbeiter sind sel­ten in die Bildungsangebote in ihrem Einsatzbetrieb ein­ge­bun­den. Und bei der Personal-Qualifizierungs-Planung spie­len sie keine Rolle, denn sie gehö­ren ja nicht zum Unternehmen. Die Leiharbeitsfirmen - also die Verleiher - haben auch kein wirt­schaft­li­ches Interesse daran, die Beschäftigten wei­ter­zu­qua­li­fi­zie­ren. Denn sie kön­nen sie auch ent­las­sen, wenn nie­mand sie aus­lei­hen will.
  • Der Fachkräftebedarf wird in Zukunft stei­gen. Angesichts des­sen ist es auch volks­wirt­schaft­lich nicht klug, Arbeitnehmer von Qualifizierungsmaßnahmen abzuschneiden.

Leiharbeit ist unge­recht, ent­wür­di­gend und belas­tet die Allgemeinheit. Niedrige Löhne bedeu­ten auf der einen Seite immer mehr auf Transferleistungen ange­wie­sene Beschäftigte, und auf der ande­ren Seite immer weni­ger Geld für die sozia­len Sicherungssysteme. Die IG Metall sieht die Bundesregierung in der Pflicht, Leiharbeit stär­ker zu regulieren.

Sie for­dert, …

  1. … dass unge­recht­fer­tigte Lohnunterschiede zwi­schen Leiharbeitskräften und Stammbelegschaften gesetz­lich unter­bun­den wer­den (Equal Pay).
  2. … dass eine begrenzte Über­las­sungs­dauer wie­der ein­ge­führt wird. Das würde bedeu­ten: ein Betrieb kann einen Leiharbeiter nur zeit­lich begrenzt ein­set­zen. Das wie­derum ver­hin­dert, dass Leiharbeiter lang­fris­tig Stammbeschäftigte ersetzen.
  3. … dass das Synchronisationsgebot wie­der ein­ge­führt wird. Das würde ver­hin­dern, dass eine Leiharbeitsfirma jeman­den nur für einen begrenz­ten Zeitraum ein­stellt, also „syn­chron“ zum Bedarf des Entleih-Betriebs.
  4. … dass die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte in den Entleih-Betrieben bei Leiharbeit aus­ge­wei­tet werden.
Zum Weiterlesen
Noch mehr Fakten im Schwarzbuch Leiharbeit

6 Gedanken zu “Warum Leiharbeit besser geregelt werden muss

  1. Eine gute Möglichkeit, die berech­tig­ten Positionen der IG Metall durch­zu­set­zen, besteht darin, keine Tarifverträge zur Leiharbeit abzu­schlie­ßen. Dann gilt das Gesetz: Equal Pay, glei­cher Lohn und glei­che Arbeitsbedingungen. Wenn es ernst gemeint ist, dann müs­sen die Tarifvertäge der DGB-Tarifgemeinschaft jetzt aus­lau­fen. Die Leiharbeitnehmer, unsere Kolleginnen und Kollegen also, müs­sen mit allen recht­li­chen und öffent­li­chen Mitteln unter­stützt wer­den, ihren gesetz­li­chen Ansprcu nach equal pay durchzusetzen!

    • Lieber Kollege,

      so habe ich auch ein­mal gedacht. Und im Grunde genom­men liegst Du gar nicht 'mal falsch. ABER: Die Tarifverträge sind nun 'mal da. Noch immer steht dort drin: "Die Tarifverträge erfül­len die Anforderungen nach §§ 3 Absatz 1 Nr. 3, 9 Nr. 2 AÜG". Bis heute steht das da drin.

      Welche Möglichkeiten lässt uns das Gesetz noch:

      Option 1: 2013 ste­hen Tarifverhandlungen mit den Branchenverbänden an. Unsere Tarifforderung müsste lau­ten: "Keine abwei­chen­den Regelungen iSd §§ 3 Absatz 1 Nr. 3, 9 Nr. 2 AÜG. Den ent­spre­chen­den Passus mit der Verweisung auf das AÜG ersatz­los strei­chen." Und diese Tarifforderung auf den Verhandlungstisch legen. Will die IG Metall das?

      Option 2: DGB-Branchentarifverträge kün­di­gen und aus­lau­fen las­sen. Die Rechtsnormen gel­ten dann gemäß § 4 TVG nur noch für die Zeitarbeiter (m/w), die noch beste­hende Arbeitsverträge mit Verweisung auf DGB-Tarifrecht haben; danach nicht mehr.

      Was sagt denn die DGB-Tarifkommission Leiharbeit dazu?

  2. Vor weni­gen Wochen wur­den die Branchenzuschläge für die M+E-Industrie und andere Branchen mit den AG-Verbänden der Zeitarbeit ver­ein­bart. Die über­wie­gende Mehrzahl der Zeitarbeitnehmer wird heute nach vom DGB abge­schlos­se­nen Tarifverträgen bezahlt, in vie­len Bereichen der Zeitarbeit wird über Tarif bezahlt, weil qua­li­fi­zierte Fachkräfte gesucht sind.
    Ich finde es äußerst eigen­ar­tig, Verräge abzu­schlie­ßen und kurz danach den Vertragspartner als Geißel der Menschheit dar­zu­stel­len. Ein Vertrag ist eine Art Versprechen. Ein Versprechen zu bre­chen braucht es einen guten Grund. Das poli­ti­sche Motiv der Eigenprofilierung halte ich per­sön­lich nicht für ausreichend.

  3. Gibt es eine neue gemel­dete Stelle beim Arbeitsamt, sprin­gen sofort X Verleihfirmen dar­auf an und schal­ten auch ihr Angebot auf diese Stelle. So wer­den aus einer freien Stelle auf ein­mal X freie Stellen. Bei uns im Dorf gibt es nur einen ein­zi­gen Elektrikermeister. Der hat letzte Woche eine offene Stelle beim Arbeitsamt gemel­det. Nach 3 Tagen war genau DIESE Stelle von 7 Leihfirmen aus­ge­schrie­ben wor­den. Wie ich erfuhr, hat die­ser Elektrikermeister diese Leihfirmen nie beauf­tragt. Als er sich beim Arbeitsamt dar­über beschwerte, wur­den die Mitarbeiter dort pam­pig. Dass das Arbeitsamt mit die­sen Menschenhändlern pak­tiert, ist für uns damit ent­gül­tig bewiesen

  4. @Tobias
    Wenn ich das rich­tig ver­stan­den habe gibt es in Deinem Dorf einen Elektromeister und sie­ben Zeitarbeitsunternehmen. Das wäre natür­lich eine inter­es­sante Markt-situation. Interessant wäre natür­lich, wie­viele arbeit­su­chende Elektroinstallateure es in die­sem Mikrokosmos gibt und wes­halb sich der Elektromeister bei der Arbeitsagentur beschwert. Kann es sein das 6 der 7 Zeitarbeitsfirmen bes­ser zah­len, ihre Leute fair behan­deln und die Perspektive einer Über­nahme bei einem guten Kundenbetrieb bie­ten? Diesen 'Menschenhändler'-Scheiß kann ich nicht mehr hören.
    PS: Nix gegen Deinen Elektromeister, ist bestimmt ein her­vor­ra­gen­der Arbeitgeber!

  5. Ich bin seit Jahren Leiharbeiter. Was ich erlebt habe, wie Arbeitnehmerrechte durch Leiharbeit mit Füßen getre­ten wer­den; was sich Kolleginnen und Kollegen ange­sichts der Drohkulisse Leiharbeit heute alles gefal­len las­sen; wie das Mobbing gras­siert; wie ekla­tant der Arbeits- und Gesundheitsschutz ver­nach­läs­sigt wird; wie­viel Ausgrenzung es in den Betrieben gibt; wie Mitbestimmung durch Leiharbeit ver­ei­telt wird; wie Kolleginnen und Kollegen belo­gen und erpresst wer­den; wie das Arbeitsklima in den Betrieben zu Wildwest gewor­den ist - lässt für mich nur noch einen Schluss zu: Leiharbeit ist gesetz­lich zu ver­bie­ten! Das sagt einer, der Leiharbeit leis­tet. Das sollte der IG Metall zu den­ken geben.

    Die Leiharbeit hat ihre Legitimation ver­lo­ren. Die Leiharbeit scha­det den Stamm- und Leihbeschäftigten glei­cher­ma­ßen. Unglaublich, dass die IG Metall eine skla­ver­eiähn­li­che Arbeitsform noch durch Tarifverträge unter­stützt und recht­fer­tigt. Ich for­dere die Auflösung und ersatz­lose Streichung aller Tarifverträge für die Leiharbeit. Denn Gleichbehandlung gibt es genau dann, wenn KEIN Tarifvertrag für Leiharbeiter gilt.